|
|||||
Start Mitka Fairer Handel
Strukturin der Praxis Finanzierung Einkaufspreis Verkaufspreis Kaffeesteuer & Zoll
Rösten & VeredelnVertrieb Mitgliedschaften und Zertifizierung Handelspartner Kontakt Impressum Datenschutz |
Kaffeesteuer & ZollDie Kaffeesteuer wird auf gerösteten oder löslichen Kaffee erhoben. Sie wird also nicht beim Import fällig, sondern erst, wenn der Rohkaffee in der Rösterei geröstet wird. Sie beträgt in Deutschland 2,19 Euro pro Kilo Röstkaffee und 4,78 Euro pro Kilo löslicher Kaffee. Allein 1,10 Euro entfallen beim Preis für ein Pfund Kaffee also auf die Kaffeesteuer. Kaffeesteuer wird in Europa heute nur noch in wenigen Ländern erhoben.In der EU wird seit einigen Jahren kein Zoll mehr auf koffeinhaltigen Rohkaffee erhoben. Es wird lediglich die Einfuhrumsatzsteuer fällig, eine Umsatzsteuer auf Produkte, die von außerhalb der EU eingeführt werden. |
![]() |